Hausordnung der Oberschule "An der Mulde"
Die Schüler der Oberschule „An der Mulde“ Rochlitz bilden für eine Reihe von Jahren gemeinsam mit den Lehrern und Eltern eine Gemeinschaft. In dieser Gemeinschaft wollen wir uns alle wohlfühlen und übernehmen Verantwortung.
Grundregeln: Wir verhalten uns gegenüber Mitschülern, Lehrern und anderen am Schulleben Beteiligten respektvoll. Wir sind im Schulhaus, im Schulgelände und an der Bushaltestelle rücksichtsvoll und höflich und folgen den Aufforderungen der Lehrer, Schulsozialarbeiter und technischen Angestellten. Gewaltverherrlichendes und menschenverachtendes Verhalten und Gedankengut gehört nicht in unsere Schule und unsere Gesellschaft.
Pünktlichkeit: Alle Schüler erscheinen pünktlich zum Unterricht und verlassen das Schulhaus und -gelände unmittelbar nach Unterrichtsschluss. Davon ausgenommen sind der Besuch des Schulclubs oder Veranstaltungen der GTA. Fehlt 10 Minuten nach Stundenbeginn eine Lehrkraft, gibt der Klassensprecher oder sein Stellvertreter im Sekretariat Bescheid.
Pausen: Erst mit dem Vor- bzw. Pausenklingeln haben alle Schüler Zutritt ins Schulhaus (Ausnahme: Schlechtwetter, Toilettengänge). Der Konsum koffein- und taurinhaltiger Getränke und das Mitbringen von Glasflaschen ist Schülern nicht gestattet. In den großen Pausen nutzen alle Schüler den Hof. Während der Mittagspause kann der Schulclub mit Einschränkungen genutzt werden. Der Speiseraum steht nur für Essenteilnehmer zur Verfügung. Nach dem Essen gehen auch diese Schüler auf den Hof. Das Verlassen des Schulgeländes in Pausen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann der Versicherungsschutz entfallen.
Freistunden: In den Freistunden kann (bis auf Widerruf) der Speiseraum durch Schüler genutzt werden, solange sie sich an die Hausregeln halten. Das Verlassen des Schulgeländes ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung kann der Versicherungsschutz entfallen.
Unterrichtswege: Alle Schüler nutzen zu den weiteren Unterrichtsorten (z.B. Schwimmbad, Turnhallen, Sportplatz) ausschließlich die genau festgelegten Wege.
Garderobe, Taschen, Wertsachen: Für die Oberbekleidung sind die eigenen Schließfächer in den Fluren zu verwenden. In den Unterrichtsräumen wird keine Straßenbekleidung abgelegt (Ausnahme: nasse Kleidung). Auf das Mitbringen von Wertsachen sollten alle Schüler verzichten, da für diese seitens der Schule keine Haftung übernommen werden kann.
Digitale Endgeräte: Beim Betreten des Schulgeländes und anderen Unterrichtsorten sind digitale Endgeräte auszuschalten und dürfen nicht sichtbar getragen werden. Die Benutzung von privaten digitalen Endgeräten sowie das private Anfertigen von Bild- und Tondokumenten während des Unterrichts und in den Pausen ist für Schüler verboten. Ausnahmen können vom Lehrpersonal genehmigt werden. Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät bis zum Ende des Schultages im Sekretariat verwahrt. Im Wiederholungsfall muss es von den Eltern/Personensorgeberechtigten abgeholt werden.
Fundsachen: Bitte im Sekretariat oder beim Hausmeister abgeben.
Öffnen der Fenster: Veranlasst nur der Lehrer.
Umgang mit Schulinventar: Lehrbücher, Lehr- und Arbeitsmittel sowie Gegenstände im Gebäude sind schonend zu behandeln. Für Beschädigungen, Verlust und Verschmutzungen an Mobiliar, Lehrmitteln, Apparaturen, elektrischen Anlagen, am Gebäude und Außenanlagen werden die jeweiligen Verursacher bzw. deren Sorgeberechtigten haftbar gemacht. Festgestellte Mängel sind umgehend dem Lehrer zu melden.
Fahrräder: Fahrräder können auf dem Schulhof unter dem Fahrradschauer abgestellt werden. Sie sind entsprechend zu sichern. Der Aufenthalt unter dem Schauer ist nicht erlaubt. Das Radfahren auf dem Schulgelände ist nicht gestattet.
Kleiderordnung: Zum erzieherischen Auftrag der Schule gehört auch, dass Kinder und Jugendliche eine Vorstellung entwickeln, welche Kleidung für welche Situation angemessen ist. Das Betreten des Schulgeländes ist in schulgerechter Kleidung erwünscht. Ebenso ist das Tragen von Kleidung, Schuhen und Schmuck, welche den Verdacht auf links- oder rechtsextremistisches Gedankengut oder Diskriminierung anderer Menschen zum Ausdruck bringen, nicht gestattet. Dies bezieht sich ebenso auf gewalt-, drogen- oder sektenverherrlichende Aufschriften.
Generelles Verbot: Im gesamten Schulbereich gilt: Rauchverbot (auch E-Zigaretten und E-Shishas), Alkoholverbot, Drogenverbot, Waffenverbot und Verbot von Feuerwerkskörpern o.ä.! Rauchverbot für unter 18jährige besteht auch außerhalb der Schule (Jugendschutzgesetz)!
Das Hausrecht übt die Schulleitung aus.
März 2024